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   VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.01276   

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VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.01276 (https://dejure.org/2015,30686)
VG Regensburg, Entscheidung vom 16.10.2015 - RO 3 K 14.01276 (https://dejure.org/2015,30686)
VG Regensburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2015 - RO 3 K 14.01276 (https://dejure.org/2015,30686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechnungs- und Kassenprüfung bei Gemeinden;Zuweisung zum Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 15.05.2014 - 4 BV 14.268

    Regelzuweisung zum Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wegen überörtlicher

    Auszug aus VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.01276
    1.1 Bei dem streitgegenständlichen Zuweisungsbescheid des StMI handelt es sich um einen Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG, der mit einer Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) statthaft angegriffen werden konnte (vgl. auch BayVGH, U.v. 15.5.2014 - 4 BV 14.268 - juris Rn. 17).

    Im Übrigen kann sich die Klägerin auch auf das Nichtvorliegen der in § 3 Abs. 1 und 3 PrVbG genannten Voraussetzungen für die Zuweisung zum BKPV berufen, da diese einfachgesetzliche Regelungen den betroffenen Kommunen eine wehrfähige Rechtsposition vermitteln (vgl. BayVGH, U.v. 15.5.2014 - 4 BV 14.268 - juris Rn. 18).

    2.1 Diese für die Zuweisung der Klägerin an den Prüfungsverband maßgeblichen Rechtsnormen sind nicht verfassungswidrig (ebenso BayVGH, U.v. 15.5.2014 - 4 BV 14.268 - juris).

    Ferner darf der Gesetzgeber davon ausgehen, dass mit der zunehmenden Zahl der Einwohner auch der Umfang und die Schwierigkeit der zu prüfenden Vorgänge tendenziell erhöht wird (BayVGH, U.v. 15.5.2014 - 4 BV 14.268 - juris Rn. 41).

    Eine Ausnahme liegt vor, wenn bei Berücksichtigung der Gesamtumstände die besonderen Umstände des Einzelfalls so erheblich, schwerwiegend und atypisch von der gesetzlich vorausgesetzten Normalsituation der Standardkommune abweichen, dass die Regelzuweisung zum Prüfungsverband als verfehlt erscheint (vgl. BayVGH, U.v. 15.5.2014 - 4 BV 14.268 - juris Rn. 39).

    Es bestehen beim Kläger keine - im Vergleich zu den Gemeinden ähnlicher Größe - über einen voraussichtlich längeren Zeitraum vorliegende atypische Verhältnisse, die sich auf Art, Umfang oder Schwierigkeit der überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfung nach Art. 106 GO derart auswirken, dass eine Prüfung durch den BKPV schlechthin nicht mehr gerechtfertigt wäre (vgl. zum Prüfungsmaßstab BayVGH, U.v. 15.5.2014 - 4 BV 14.268 - juris Rn. 39).

    Da diese Entscheidung vom Organisationsermessen des Gesetzgebers gedeckt ist (s.o.), können dagegen erhobene Einwände nicht als ausnahmebegründende Sonderbelange geltend gemacht werden (so BayVGH, U.v. 15.5.2014 - 4 BV 14.268 - juris Rn. 50).

  • VGH Bayern, 15.05.2014 - 4 BV 14.261

    Kommunaler Prüfungsverband, Gemeinde, Kassenprüfung, Kommune, Mitgliedsgemeinde,

    Auszug aus VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.01276
    Sie ändert nichts daran, dass die einen Verwaltungsakt kennzeichnende Bindungswirkung gegenüber der Adressatin (äußere Wirksamkeit) gemäß Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG schon mit der individuellen Bekanntgabe eintritt (vgl. BayVGH, U.v. 15.5.2014 - 4 BV 14.261, 4 BV 14.264, 4 BV 14.265 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Die einheitliche Prüfungszuständigkeit führt zu einer Vermeidung von Doppelprüfungen und rechtfertigt die Zuweisung der Klägerin zum BKPV (ebenso BayVGH, U.v. 15.5.2014 - 4 BV 14.261, 4 BV 14.264, 4 BV 14.265 - juris 74 ff.).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bestätigt, dass die Zuweisung von Gemeinden zum BKPV nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 PrVbG verfassungsgemäß ist und die Zuweisung einer Mitgliedgemeinde mit der Zuweisung einer zu Recht zugewiesenen Verwaltungsgemeinschaft, insbesondere im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Kassenprüfung, begründet werden kann (BayVGH, U.v. 15.5.2014 - 4 BV 14.261, 4 BV 14.264, 4 BV 14.265 - juris).

  • VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.1274

    Rechnungs- und Kassenprüfung bei Gemeinden

    Auszug aus VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.01276
    Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die gewechselten Schriftsätze, die beigezogenen Behördenakten sowie auf die Akten der Verfahren des Marktes H... (RO 3 K 14.1274), der Verwaltungsgemeinschaft H... (RO 3 K 14.1275) und des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der M... Gruppe (RO 3 K 14.1277) Bezug genommen.

    Dies ergibt sich aus dem Urteil des erkennenden Gerichts vom 16. Oktober 2015 über die Klage des Marktes H... gegen die Zuweisung zum BKPV (RO 3 K 14.1274).

    Denn das Gericht hat mit Urteil vom 16. Oktober 2015 (RO 3 K 14.1274) die Klage des Marktes H... gegen die Zuweisung zum BKPV abgelehnt und die Rechtmäßigkeit der Zuweisung bestätigt.

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.01276
    Die Auswahl der auf Organisationseinheiten der Selbstverwaltung zu übertragenden Aufgaben und die Regelung der Strukturen und Entscheidungsprozesse, in denen diese bewältigt werden, stehen weitgehend im Ermessen des Gesetzgebers (BVerfG, U.v. 29.7.1959 - 1 BvR 394/58 - juris).

    Soweit Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 PrVbG die Bestimmung der Mitgliedschaft der Gemeinde in einem Verband vorsieht, begegnet diese Regelung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (U.v. 29.7.1959 - 1 BvR 394/58 - juris) zu der sog. "Zwangsmitgliedschaft in öffentlich-rechtlichen Verbänden" keinen Bedenken.

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.01276
    Dies folgt schon aus dem notwendigerweise generellen Charakter gesetzlicher Regelungen (vgl. BVerfG, B.v.23.11.1988 - 2 BvR 1619/83; BVerfG, B.v.26.10.1994 - 2 BvR 445/91 - jeweils juris).
  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.01276
    Dies folgt schon aus dem notwendigerweise generellen Charakter gesetzlicher Regelungen (vgl. BVerfG, B.v.23.11.1988 - 2 BvR 1619/83; BVerfG, B.v.26.10.1994 - 2 BvR 445/91 - jeweils juris).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.01276
    So geht die Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerfG, B.v.21.6.1988 - 2 BvR 602/83 u.a. - juris - zur Frage der Übertragung der staatlichen Aufsicht über Gemeinden von den Bezirksregierungen auf die Landkreise in Niedersachsen) davon aus, dass der Normbereich des Art. 28 Abs. 2 GG durch Regelungen, die lediglich die Zuständigkeit für die Staatsaufsicht generell festlegen, ohne die Reichweite der Aufsicht inhaltlich zu Lasten der Gemeinden zu erweitern, im allgemeinen nicht berührt wird.
  • VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.1277

    Gemeinde, Zweckverband, Ermessensentscheidung, Kommunalaufsicht, Kommune

    Auszug aus VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.01276
    Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die gewechselten Schriftsätze, die beigezogenen Behördenakten sowie auf die Akten der Verfahren des Marktes H... (RO 3 K 14.1274), der Verwaltungsgemeinschaft H... (RO 3 K 14.1275) und des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der M... Gruppe (RO 3 K 14.1277) Bezug genommen.
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